Familienrecht

Zu den Tätigkeiten eines Fachanwalts für Familienrecht gehören insbesondere

  • Beratung bei der Abfassung von Eheverträgen
  • Beratung und Vertretung im Falle einer Trennung von Eheleuten und den damit verbundenen rechtlichen Problemen, wie z.B. Regelung von Unterhalt, Regelung der Rechtsverhältnisse am Hausrat und der Ehewohnung, Verteilung gemeinsamer Schulden, Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs zwischen Eltern/ Großeltern zu den Kindern/ Enkeln, die bei dem anderen Elternteil leben
  • Erbschaftsrechtliche Regelungen
  • Vertretung im Scheidungsverfahren sowie in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die mit der Trennung/Scheidung zusammenhängen

In all diesen gerichtlichen Verfahren kann ich Sie vor sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertreten.

Die Inanspruchnahme eines Anwalts löst ebenso wie die Einleitung von gerichtlichen Verfahren in der Regel Gebühren aus, die im Einzelnen gesetzlich geregelt sind. Diese Gebühren stellen einen wesentlichen Kostenfaktor dar, auf den ich Sie von Fall zu Fall hinweisen werde, sodass Sie bei Ihren Entscheidungen, ob und wie Sie Ihre Rechtsansprüche durchsetzen wollen, diese Kosten berücksichtigen können.

Es gibt auch die Möglichkeit, in begrenztem Rahmen staatliche Hilfe (Prozesskosten- und Beratungshilfe) in Anspruch nehmen zu können. Hierüber erteile ich Ihnen ebenfalls gern Auskunft.